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Sonntag, 05. September 2010
13.04.2010 12:31 Alter: 145 Tage

Doppelte Spielberechtigung für Jugendliche ab der Spielzeit 2010/2011

Von: Ralf Woesthoff

Spielberechtigung für den Erwachsenenspielbetrieb
Die nachfolgenden Hinweise beziehen sich auf einen Beschluss des DTTB-Bundestages vom 10.4.2010 sowie die in der Folge notwendigen Änderungen auf Seiten des WTTV (Sitzung des Beirates am 19.6.2010).
Der Beschluss des DTTB lautet zusammengefasst etwa so:
Jugendliche/Schüler können künftig über zwei Spielberechtigungen verfügen. Die eine bezieht sich auf den Nachwuchsspielbetrieb (Standard), die andere auf Mannschaften der Erwachsenen.

Die Umsetzung seitens des WTTV sieht wie folgt aus (Zustimmung des Beirates am 19.6.2010 vorausgesetzt):

Die Spielberechtigung für den Erwachsenenspielbetrieb (vergleichbar mit der Seniorenerklärung nach bisherigem Muster) wird dokumentiert durch die vom Verein aufzubewahrende Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und die Einstufung als Stammspieler (!) in eine Mannschaft der Erwachsenen – nach Maßgabe der Spielstärke und nach Genehmigung durch den Staffelleiter.

Jugendliche/Schüler können auch ohne vorherige Einstufung in der untersten Mannschaft derErwachsenen des Vereins (in der Rangfolge hinter den bisherigen Stammspielern) mitwirken, wenn sie auf Grund ihrer Spielstärke eindeutig dorthin gehören. Sie gelten in der Folge als nachgemeldete Stammspieler.

Alle Regelungen, die sich auf die Ersatzgestellung von Jugendspielern in Mannschaften der Erwachsenen beziehen, entfallen.

In der Praxis ergeben sich hierdurch folgende Konsequenzen:

Jeder Jugendspieler, der in Erwachsenenmannschaften mitwirken soll, benötigt künftig vereinsseitig die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.

Eine „mehr oder weniger spontane Ersatzgestellung“ durch Spieler aus Jugendmannschaften, insbesondere in höheren Spielklassen der Erwachsenen, ist ausgeschlossen, wenn der Spieler nicht einer Erwachsenenmannschaft als Stammspieler angehört.

Es ist möglich, in zwei Mannschaften gleichzeitig gemeldet zu werden und auch dort beliebig oft mitzuwirken, zuzüglich weiterer Einsätze im Rahmen von Ersatzgestellungen. Die bisherige Beschränkung auf maximal drei Einsätze als Ersatzspieler in Erwachsenenmannschaften entfällt. 

Jugendliche/Schüler, die hautpsächlich im Erwachsenenbereich zum Einsatz kommen sollen, können bei Bedarf auch in einer Jugendmannschaft mitwirken, sofern sie dort gemeldet sind.

Die Durchführung der Spiele um die Westdeutsche Mannschaftsmeisterschaft der Jungen/Mädchen wird künftig neu organsiert. Startberechtigt sind Mannschaften, die aus beliebigen Jugendlichen/Schülern gebildet werden können, ohne Rücksicht auf die Mannschaftskonstellation im Meisterschaftsspielbetrieb. Die Organisation dieser Spiele soll auf Kreisebene beginnen.

Vereine tun also künftig gut daran, ihre Nachwuchsspieler schon vorab (vor Beginn einer Voroder Rückrunde) einer Mannschaft der Erwachsenen zuzuordnen. Dort gelten sie als vollwertige Stammspieler.